Asbest ist eine Bezeichnung für eine Gruppe von natürlich vorkommenden mineralischen Fasern, welche in unzähligen Bauprodukten und Werkstoffen enthalten sind. Seit 1990 gilt in der Schweiz ein Asbestverbot. Trotz des gültigen Verbotes sind in der Schweiz bis heute längst nicht alle Anwendungen und aspesthaltige Werkstoffe von früher aus der Welt geschaffen worden. Viele ältere Immobilien sind nachwievor betroffen, in denen der asbesthaltige und gesundheitsschädigende Werkstoff eingesetzt und verbaut wurde! D.h. dieses problematische Baumaterial kommt insbesondere bei Sanierungsmassnahmen, Umbauten und Abbrucharbeiten immer wieder zum Vorschein.
Asbest kommt viel häufiger vor als man denkt. Es geht um Ihre Gesundheit!
Bereits im Vorfeld einer geplanten Umbaumassnahme gilt es abzuklären, ob in einem Gebäude, das vor 1990 gebaut wurde, asbesthaltige Werkstoffe in verschiedensten Bereichen eingesetzt wurden. Bei unsachgemässem Umgang können seine Fasern den Lungen sehr gefährlich werden. D.h. bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten in und an Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, können Asbestfasern freigesetzt werden, welche durch das Einatmen die Gesundheit schwer schädigen können (Lungenerkrankungen – Krebs).
Fest- und schwachgebundener Asbest
Ein wesentliches Kriterium ist dabei die Unterscheidung zwischen fest- und schwachgebundenen Asbestprodukten. Festgebundene gelten als weniger gefährlich. Zu ihnen gehören zum Beispiel die unter dem Markennamen Eternit geläufigen Faserzementprodukte oder asbesthaltiger Fensterkitt. Bei Demontagearbeiten an festgebundenen Materialien muss man sich an die Vorschriften der einschlägigen Suva-Merkblätter halten und darf dabei keine mechanischen Bearbeitungen wie Bohren, Fräsen oder Brechen ausführen. In schwachgebundenen Asbestprodukten sind die Fasern nur lose in die Werkstoffe eingebunden. Isolationsmaterial zur Wärmedämmung und für den Brandschutz, Rückenbeschichtungen von Boden- und Wandbelägen, Asbest-Leichtbauplatten oder Rohrisolationen zählen zu dieser Kategorie, bei welcher der Asbestgehalt grösser ist als 40 Gewichtsprozent. Arbeiten an solchen schwachgebundenen Asbestprodukten dürfen nur von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden, welche von der Suva anerkannt sind!